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Die Schulpflegschaft

der Marie-Reinders-Realschule in Dortmund-Hörde stellt sich vor

Vorsitzende der Schulpflegschaft im Schuljahr 2011/2012 ist Frau Henke-Lück, Klasse 8a

 

Die Schulpflegschaft

  • vertritt die Interessen der Eltern bei der Gestaltung der Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schule, berät über alle wichtigen Angelegenheiten der Schule, kann Anträge an die Schulkonferenz richten und wählt die Eltern für die Schulkonferenz und die Fachkonferenzen.

  • Die Schulpflegschaft kann eine Versammlung aller Eltern einberufen.

  • Schulpflegschaften können auf örtlicher und überörtlicher Ebene zusammenwirken und ihre Interessen gegenüber dem Schulträger und der Schulaufsicht vertreten.

Wir als Eltern

  • wirken in den Klassenpflegschaften mit,

  • engagieren uns in der Schulpflegschaft und in der Schulkonferenz,

  • nehmen beratend an den Fachkonferenzen teil,

  • nehmen Anteil an der Schulprogrammarbeit,

  • unterstützen die Schule im Lehr- und Lernmittelbereich durch die Bereitstellung großzügiger Spenden,

  • arbeiten in der Stadtelternpflegschaft der Dortmunder Realschulen mit,

  • nehmen am kulturellen und sportlichen Schulleben teil und

  • beraten die Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 9 und 10 am jährlichen Berufsinformationstag.

Der Schulpflegschaftsrat

        lädt alle Elternpflegschaftsvertreter und die Schulleitung ein, um über verschiedene Themen und Probleme zu reden, zu diskutieren.
        Diese Treffen werden regelmäßig abgehalten.

Ein wichtiges Prinzip der Schulmitwirkung ist die partnerschaftliche und vertrauensvolle Zusammenarbeit aller am Schulleben beteiligter Gruppen und Personen. Sie ist die Grundlage dafür, dass Eltern, Lehrerinnen und Lehrer, aber auch Schülerinnen und Schüler die Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schule in stärkerem Maße gemeinsam gestalten und gemeinsam verantworten.

Nur wenn alle Beteiligten sich dessen bewusst sind und sich nicht nur einseitig als Interessenvertreter verstehen, kann die Schulmitwirkung die Gestaltungskraft erlangen, die der Gesetzgeber beabsichtigt hat.

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