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Marie Reinders

(27. Februar 1867 - 21. März 1911)

Pionierin auf dem Weg zur gleichberechtigten Teilhabe
von Jungen und Mädchen

Teil 1: Rechte von Mädchen und Frauen (Ein Blick in die Geschichte)

 

Um die herausragende Leistung von Marie Reinders, unserer Schulgründerin, zu Beginn des 20. Jahrhunderts zu erfassen, ist es nötig, zunächst einen Blick zurückzuwerfen auf die bis dahin gültige, Jahrhunderte alte rechtliche Situation von Mädchen und Frauen in Europa.

Nachdem sich bereits 1789 in den Wirren der Französischen Revolution streitbare und waghalsige Feministinnen gegen die Rechtlosigkeit und Unterdrückung der Frau und die ungerechte Verteilung von Arbeit, Besitz und Menschenwürde aufgelehnt hatten und darauf pochten, 'neben der Besteigung des Schafotts auch die Rednertribüne erklimmen zu können', dauerte es noch fast ein Jahrhundert, bis auch in Deutschland Louise Otto Peters 1865 den Mut aufbrachte, öffentlich das Recht aller Frauen auf Arbeit einzufordern und Hedwig Dohm in der Leipziger Zeitung beklagte, dass 'die Politik und die Arbeit Mannessache, Manneswerk' sei und 'die Unweiblichkeit beruflichen Tuns aufs strengste von den Gegnern der Frauenbewegung verurteilt' werde. Und es vergingen noch einmal fast 90 Jahre, bevor durch die Unerbittlichkeit und Beharrlichkeit Elisabeth Selberts der wahrlich revolutionäre Satz - Männer und Frauen sind gleichberechtigt - als Artikel 3 des Grundgesetzes 1949 in die deutsche Verfassung übernommen wurde.

Um das Geheimnis solch großer und umwälzender Aktionen zwischen der ersten deutschen Frauenkonferenz 1865 und der Festschreibung im Grundgesetz 1949 zu begreifen, muss man die kleinen Schritte herausfinden, die zugleich strategisch sind und weitere Schritte in Richtung einer besseren Wirklichkeit nach sich ziehen.

Einer dieser kleinen Schritte wurde im April 1901 getan, als es der jungen Lehrerin Marie Reinders nach bestandenem Schulvorsteherinnen-Examen und einem Studienaufenthalt in Paris nach zahllosen vergeblichen und für sie zermürbenden Versuchen gelang, die Herren des Magistrats der Stadt Dortmund und der Bezirksregierung Arnsberg zu überzeugen, ihrer Vision einer über die Volksschule hinausgehenden Bildung für begabte Dortmunder Mädchen aller Schichten mit anschließender qualifizierter Berufstätigkeit zu folgen und der Öffnung der ersten privaten Mädchen-Mittelschule Westfalens am Fleischmarkt in Dortmund zuzustimmen.

Um ihr Lebenswerk zu begreifen, muss man in Erinnerung rufen, wie die Rechtslage von Mädchen und Frauen noch zu Beginn des 20. Jahrhunderts aussah:

Eine höhere Bildung der Mädchen und ihre eventuelle Zulassung zum Abitur und zum Studium in Deutschland waren im Verhältnis zum europäischen Umfeld deutlich verzögert.

Nach dem Familienrecht war die Frau in der Ehe weitgehend rechtlos an ihrem eigenen Vermögen, ihrer eigenen Arbeitskraft und an ihren Kindern.

Nach deutscher Auffassung hatte der Ehemann in allem zu bestimmen und konnte ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist jedes von der Ehefrau eingegangene Arbeitsverhältnis auflösen, um sich selbst 'Schutz gegen die Entfremdung der Ehefrau zu gewähren'.

Nur wenige Frauen waren damals aufgrund ihrer Ausbildung und Herkunft in der Lage, gegen solche gesetzlichen Regeln vorzugehen, denn den meisten fehlte das dafür notwendige Wissen und eine damit einher gehende Ausbildung.

Als man 1885 um die Zulassung von höheren Mädchenschulen stritt, sprach man in Preußen offen von einem 'staatsgefährlichen Beginnen, das erstickt werden müsse, ehe es zur verheerenden Flamme werde. Das Regelrechte sei, dass Mädchen heiraten und ihre Bildung in der Ehe gewinnen. Auch Schwestern, Töchter und Pflegerinnen seien durch Brüder, Väter, Kranke, Greise zu etwas gemacht, wenn sie diese Männer warmen Herzens bedienen. Die Zeit sei ernst. Das deutsche Volk habe anderes zu tun, als gewagte Versuche mit der Ausbildung von Frauen anzustellen. Die Frau möge dahin gehen, wo sie hingehöre. Sorge man vor allem, dass deutsche Männer Männer bleiben'.

Fortsetzung des Textes

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